| Innenausbau |
Treppendetails
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| In den Bauverordnungen sind die Bestimmungen
über die Anlage von Treppen unterschiedlich. Hier werden primär die Begriffe für
Einfamilienhäuser vorgestellt. |
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| Laufbreite Die Treppe sollte in Einfamilienhäusern mindestens 80 cm sein, auf
jeden Fall aber in einer Breite ausgeführt werden, die einen Transport von Möbeln oder
auch einer Krankentrage zulassen. |
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| Lauflänge Die Treppenlauflänge ist das Maß von der Vorderkante Antrittsstufe
bis Vorderkante Austrittsstufe und wird im Grundriss an der Lauflinie gemessen. Die
Lauflänge von Treppen ist begrenzt, so ist es erforderlich diese nach 15 - 18
Steigungen durch ein Ruhepodest zu unterbrechen. Weniger als drei Stufen sollten in Fluren
wegen einer erhöhten Unfallgefahr nicht angeordnet werden, da die Niveaudifferenz für
das Auge schlecht wahrnehmbar ist. |
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| Lauflinie Die Lauflinie ist eine gedachte Linie, die den üblichen Weg einer
Treppe angibt. Die zeichnerische Darstellung im Grundriss gibt die Laufrichtung der Treppe
an. Der Punkt kennzeichnet die Vorderkante der Antrittsstufe, der Pfeil die
Austrittsstufe. Das Steigungsverhältnis einer Treppe darf sich in der Lauflinie nicht
ändern. |
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| Durchgangshöhe Sie muss im Lichten senkrecht gemessen, über den Vorderkanten der
Stufen und Podesten bis zu den Unterkanten darüberliegender Bauteile mindestens 200 cm
betragen. |
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| Steigungsverhältnis Das Steigungsverhältnis bestimmt die sichere und bequeme
Begehbarkeit einer Treppe. Beim Treppensteigen zeigt sich die günstigste Begehbarkeit,
bei einem Neigungswinkel der Treppe von 30° und einem Steigungsverhältnis
-Stufenhöhe H/Stufentiefe T = 17/29. Es ist das Verhältnis von der Steigungshöhe
zur Auftrittsbreite. Das Steigungsverhältnis wird bestimmt durch die Schrittlänge eines
erwachsenen Menschen (ca. 61 - 64 cm). Zur Festlegung des günstigsten
Steigungsverhältnisses mit geringstem Energieraufwand gilt die Formel: 2 h + t = 63 = 1
Schritt.
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| Podeste Die Podesttiefe darf nicht kleiner sein als die nutzbare Breite des
Treppenlaufes. Die Podestlänge ist die n-fache Schrittlänge + 1 Stufentiefe, d.h. sie
sollte so lang sein, dass sie ohne Schrittwechsel zu begehen sind. Zum Treppenhaus
schlagende Türen dürfen nicht die Laufbreite beeinträchtigen |
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| Stufenbreite Die Stufenbreite setzt sich aus Auftrittsfläche und Unterschneidung
zusammen, wobei die Auftrittsfläche von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur
Vorderkante der folgenden Treppenstufe reicht. Die Unterschneidung ist das Maß, um das
die Vorderkante einer Stufe über die Breite der Trittfläche der darunterliegenden Stufe
vorspringt.
Der Stufenüberstand bei Treppen ohne Setzstufe sollte so groß sein, dass nur ein flacher
Durchblick möglich ist, d.h. kleiner als 40°. Besonders bei steilen Treppen sollten die
Stufen zur Verbreiterung der Auftrittsfläche so angeordnet sein, dass die Trittstufe
dementsprechend übersteht. Um Flecken durch abgestreifte Schuhcreme von Schuhen bei
senkrechten Stufen zu vermeiden, sollten diese profiliert sein oder in ihrer Linienform
nach hinten abfallen, wobei gleichzeitig die Auftrittsfläche vergrößert wird.
Die Auftrittsbreite sollte nicht weniger als 26 cm betragen. Die schmalste Stelle kann
dagegen bei gewendelten Stufen mindestens 10 cm sein, wobei auch hier Ausnahmen für
gering frequentierte Treppen möglich sind. |
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| Stufenhöhe - Treppensteigung Im allgemeinen gelten folgende Stufenhöhen
- Freitreppen in Gärten 14 - 16 cm
- Treppen in Einfamilienhäusern 17 - 18 cm
- wenig benutzte Treppen 20 cm
- Dach- und Kellertreppen 22 cm
Die Stufenhöhe sollte nicht mehr als als 19 cm betragen,
die günstige Normalsteigung ist 17/29 cm |
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| Unterschneidung Sowohl Treppen ohne Setzstufen als auch Treppen mit Auftritten
>26 cm -gemessen an der Lauflinie- sind um mindestens 3 cm zu unterschneiden. |
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| Durchgangshöhe Die Kopfhöhe, die im Lichten -senkrecht über den Vorderkanten der
Stufen- gemessen wird, muss mindestens 200 cm betragen. |
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| Brandschutz Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als sechs Wohnungen und einer
Fußbodenhöhe <7,0 m über der Geländeoberfläche wird mindestens F30-B verlangt.
Ausserdem müssen die Innentreppen F90-A aufweisen.
Allerdings können bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau die Innentreppen auch
dreiseitig mit Feuerschutzplatten verkleidet werden. |
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| Schallschutz Nach DIN 4109 wird ein Mindesttrittschallschutz für
Einfamilien-Reihenhäuser < 10dB gefordert. Durch eine Trennung der Konstruktionsteile
mit Gummi oder dgl. wird die Schallübertragung verringert. |
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| Standsicherheit Nach DIN 1055 sind für Treppen in Wohngebäuden Verkehrslasten von
3,5 kN/qm. Trittstufen ohne Setzstufen sind für eine Einzellast in Wohngebäuden in
ungünstiger Stellung mit 1,5 kN/qm zu bemessen. In Höhe der Geländerholme sind
horizontale Lasten anzunehmen: in Wohngebäuden 0,5 kN/qm. |
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| Anforderungen Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die
in Richtung Treppe aufgeht. Zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der
die Tiefe von mindestens einer Türbreite haben soll. Der Stufenabstand zur Wand ist in
den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgelegt. |
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| Gewendelte Treppen In Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von
Wohnungen müssen Wendelstufen -gemessen im Abstand von 15 cm von der inneren Begrenzung
der nutzbaren Treppenlaufbreite- einen Auftritt von mindestens 10 cm haben. |
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| Toleranzen Für vorgefertigte Treppenläufe in Wohngebäuden mit nicht mehr als
zwei Wohnungen darf die Toleranzabweichung, zwischen dem Ist-Maß der Steigung der
Antrittstufe und dem Soll-Maß, höchstens 1,5 cm sein. |
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Treppen |
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