| Die Fußbodenkonstruktion baut sich auf aus
- Tragendem Untergrund wie Rohbetondecke-
- Dampf- und Feuchtigkeitsperre erforderlich bei Feuchträumen
- Wärme- und Trittschalldämmung
- Randdämmstreifen
- Dämmschichtabdeckung
- Estrich
- Bodenbelag
Die Dämmschichten unter der Heizebene sollten nicht aus
einer losen Schüttung bestehen, sondern aus vorgefertigten Platten, die den
einschlägigen DIN- Normen entsprechen. Geeignet sind Platten aus Polystyrolhartschaum,
Polyurethanschaum und Platten aus Mineralfaserdämmstoffen höherer Rohrdichte bzw.
Verbundplatten aus unterschiedlichen Werkstoffen.
Aufbau und Kombination der Dämmschichten richten sich nach der Belastung des Oberbodens
und den einschlägigen DIN- Normen, Vorschriften usw..
Die Dämmplatten werden fugenversetzt eingebracht, nachdem zuvor alle Unebenheiten der
Rohrdecke bzw. des Untergrunds sorgfältig beseitigt wurden.
Die an den Umfassungswänden zu installierenden Randdämmstreifen müssen an jeder Stelle
der Wand, an Türlaibungen und auch an Säulen oder Vorsprüngen vorhanden sein. Sie
nehmen die Dehnung des Estrichs auf und verhindern Schallbrücken.
Der Estrich für Fußbodenheizungen muss gemäß der DIN 18
560 bzw. den Merkblättern des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes aufgebracht
werden. Die Stärke des Estrichs richtet sich jedoch nach seiner Art, seiner Verarbeitung
und der aufzunehmenden Belastung. Bei der Verwendung von Zementestrich und Heizrohren, die
unmittelbar oberhalb der Wärmedämmung liegen ist eine Rohrüberdeckung von min. 45 mm
vorgeschrieben.
Da beim Aufheizen Temperaturunterschiede zwischen Ober- und
Unterseite entstehen, dehnt sich auch der Estrich im Heizbetrieb aus. Daraus resultieren
Verformungen zwischen 1 und 5 mm, je nach Art des Estrichs. Aufgrund dieser Ausdehnungen
treten bei keramischen Bodenbeläge im oberen Bereich des Estrichs Zugspannungen auf, die
nur von obenliegenden Bewehrungen aufgenommen werden können. Bei Teppichbelägen oder
Parkett kann auf diese Maßnahmen verzichtet werden, da das Temperaturgefälle des
Estrichs bei diesen Belägen geringer ist.
Jeder Estrich muss vor der Verlegung des Belags völlig ausgetrocknet sein. Zur
Inbetriebnahmeprüfung wird der Heizestrich zunächst einmal aufgeheizt. Dazu wird
empfohlen 21 Tage nach der Herstellung die Vorlauftemperatur täglich um ca. 5° zu
erhöhen bis die volle Heizleistung erreicht ist. Diese maximale Temperatur muss
mindestens einen Tag pro Zentimeter Heizestrichdicke aufrechterhalten werden.
Anschließend ist der Heizestrich wieder abzuheizen, in dem die Vorlauftemperatur täglich
um ca. 5° gesenkt wird. Danach ist das oben beschriebene Trockenheizen zu wiederholen.
Auch bei Zementestrichen sollte der Aufheizbeginn auf
vierzehn Tage nach Herstellung vorgenommen und allmählich bis zur maximalen
Gebrauchstemperatur aufgeheizt werden. Da bei hohen Estrichoberflächentemperaturen
Ablösungen von keramischen Belägen möglich sind, empfiehlt sich als Fußbodenheizung
die Niedrigtemperatur-Heiztechnik.
Die Ausführungen sollten generell Fachfirmen überlassen
werden, da sie in der Regel eine korrekte Abwicklung gewährleisten. |