| In den Bauverordnungen der Bundesländer sind
die Bestimmungen über die Anlage von Umwehrungen und Geländer jedoch unterschiedlich. Handläufe sollen nicht tiefer als 75 cm und dürfen nicht höher
als 110 cm angebracht sein. Das Maß richtet sich ab Oberkante der Stufenvorderkante bis
zur Oberkante des Handlaufes. Der lichte Abstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen
muss mindestens 4 cm betragen.
Es empfiehlt sich, den Handlauf in Material und Form so zu
wählen, dass er sich angenehm greifen lässt. So fassen sich sowohl zierliche als auch
grobe Formen schlecht und Metalle kalt an.
Geländer werden entweder auf den Stufen oder seitlich davon befestigt.
Geländer und Brüstungen gibt es in den
unterschiedlichsten Konstruktionen, Ausführungen und Formen, mit Füllungen aus Metall,
Kunststoff, Glas, Acrylglas und Holz. Arten wie Platten, Drahtverspannungen, Streben und
Stäben, wobei der Abstand zwischen senkrechten Stäben mindestens 12 cm sein muss.
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