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| Geplantes Wohnen |
| Hauskauf |
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Ganz gleich, wer ein Haus zu
kaufen sucht, hat bestimmte Vorstellungen und Wünsche. Dazu muss er sich die Zeit nehmen
und das Objekt Punkt für Punkt auf den eigenen Bedarf hin überprüfen. |
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| Es empfiehlt sich die Wünsche und
Vorstellungen vorab schriftlich zu fixieren, um bei der Besichtigung von Häusern
abzuklären, wie weit sie den Wünschen entsprechen. So sind die Eigenschaften bei alten Häusern zu klären wie Atmosphäre des
Hauses, Lage, Wohnviertel, Nachbarschaft, Architektur, Baujahr, Individualität,
Einzugstermin, Renovierungsumfang, Großzügigkeit, Raumaufteilung sowie Eigeninitiative
beim Planen und Modernisieren. Darüber hinaus gilt das Augenmerk dem Grundstück und
seiner Größe sowie der Wohnumwelt wie Infrastruktur, Lärm, Geruchsbelästigung oder
Gewerbebetriebe. |
| Zur Begutachtung eines Hauses sollten auch
Schraubenzieher und Zollstock nicht fehlen. Denn mit einem Schraubenzieher lässt sich
kräftig in die Dachbalken oder im Keller ins Mauerwerk stechen, um diese auf Holzbock
oder Schwamm zu überprüfen. Zusätzlich hilft der Zollstock bei der Kontrolle und
Überprüfung der Maßangaben. Findet ein Haus
besonderes Interesse, dann empfiehlt es sich bei der Behörde bezüglich Denkmalschutz,
Bestandschutz, Landschaftspflege, Bebauungsplan und dgl. nachzufragen.
Sollte ein Haus durch seine ausgezeichnete Lage bestechen, der Zustand des Gebäudes aber
sehr schlecht sein, dann ist in solchen Fällen der Rat eines Architekten unabdingbar. Er
kann klären, ob es einen akzeptablen Weg zur Modernisierung gibt, oder mit vernünftigen
Gründen abraten, das Haus zu kaufen.
Nach dem Baugesetzbuch hat jede Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke. Damit kann
die Stadtverwaltung dem Käufer das Grundstück wegschnappen, indem sie dem Verkäufer den
gleichen Preis bietet. Allerdings darf sie dieses Recht nur ausüben, wenn das Grundstück
für öffentliche Vorhaben zwingend benötigt wird. Daneben kann es auch private
Vorkaufsrechte im Grundbuch geben, beispielsweise durch Familienangehörige des
Verkäufers.
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