| In der Regel werden Architekturvorentwürfe im
Maßstab 1 : 200 erstellt. In solchen Plänen sind Einzelheiten nicht zu erkennen, da sie
nur der Verständigung über die wichtigsten Planungsgrundsätze dienen. Pläne für das Bauamt erfordern einen Maßstab 1 : 100. Dieser
Maßstab ist besonders praktisch, weil bei der Umrechnung von Maßen einfach nur ein
Hundertstel des Naturmaßes anzusetzen ist.
Noch viel deutlicher ist ein Grundriss im Maßstab 1 : 50,
wie er für Handwerker erstellt wird. Diese Art der Darstellung erlaubt die Unterbringung
vieler Einzelheiten und Details. |
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