| Obwohl ein Grundriss den Raum nur in zwei
Dimensionen -Länge und Breite- abbildet, ist er dennoch die wichtigste Grundlage für
alle Bau-, Umbau- und Einrichtungsplanungen. In ihm
sind nicht nur alle Mauern der Architektur mit ihren Stärken angegeben, auch sämtliche
Maueröffnungen wie Fenster, Türen oder Einbauten sind den Plänen zu entnehmen. Dabei
ist oftmals das Rohbaumaß der Türen vermerkt. Die Angaben wie 100/210 bei der
Türöffnung besagen, dass es sich um eine 100 cm breite und 210 cm hohe Tür handelt.
Darüber hinaus lässt sich ihr Anschlagpunkt erkennen und nach welcher Seite hin sie sich
öffnen.
Bei den Fensteröffnungen ist in der Regel die
Brüstungshöhe angegeben, das Maß von der Fußbodenoberkante bis zur Oberkante der
Fensterbrüstung. Wichtig zu wissen bei der Küchenplanung, denn hier darf die
Brüstungshöhe nicht niedriger sein als die Oberkante der Arbeitsfläche, da sich sonst
das Fenster nicht öffnen lässt.
Schornsteine sind als geschlossene Mauerkästen
dargestellt, Sanitärräume lassen sich durch die eingezeichneten Fliesen erkennen und
Treppen werden mit einem Pfeil gekennzeichnet, der die aufsteigende Richtung angibt.
|
|