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| Geplantes Wohnen |
| Grundbuch |
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Das Grundbuchamt ist eine vom
zuständigen Amtsgericht des Kreises oder Bezirks geführte Abteilung, welche direkt im
Amtsgerichtsgebäude oder in einem eigenen Amtsgebäude zu finden ist. Es führt die
Grundbücher für alle im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke. |
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| Das amtliche Verzeichnis gibt Auskünfte über
die Rechtsverhältnisse an Grund und Boden. Eingetragen ist die genaue Lage, Größe,
Nutzung des Grundstücks, Eigentümer, Belastungen wie Hypotheken, Rechte Dritter am
Grundstück wie Wegerecht, Leitungsrecht, Fensterrecht. |
| Veränderungen der Verhältnisse wie Verkauf,
Teilung, neue Belastung, Ablösung von alten Belastungen und dgl.erfolgen auf den Antrag
einer Löschung und Neueintragung. Der für den
Bauplatz zuständige Grundbuchauszug wird beim Amtsgericht gegen eine Kostenerstattung
erstellt. Es empfiehlt sich diesen rechtzeitig einzusehen, um spätere unliebsame
Überraschungen zu vermeiden.
Die Katasterauszug, ein amtliches Verzeichnis der
Grundstückflächen, gibt Auskunft mit Namen und Nummern über die Gemarkung, Flur und
Flurstück oder Parzelle. Katasterunterlagen dokumentieren nicht nur die genaue
Grundstücksfläche, Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks sondern auch die
Grenzen. |
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Vorplanung |
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