| Zu klären sind auch
Bauweise, Fassadenausführung, Nachweis der Wärme- und Schalldämmung, der
Feuerwiderstandsklasse, Telefon- und Schließanlagen, Heizungsart, Innenausbau,
Ausstattung der Keller- und Nebenräume, Garten- und Terrassenausstattung. Ein niedriger Gesamtpreis kann täuschen,
wenn die Wohnfläche des Hauses klein ist. Um den Preis von Fertighäusern mit denen
konventionell gebauter Häuser zu vergleichen sind die Gebäudekosten durch die
Wohnfläche zu teilen. Dabei zeigt sich, dass sich in der Regel die Preise kaum
unterscheiden.
Häufig wird nicht bedacht, dass
Vorarbeiten vom Bauherrn auszuführen sind wie die Erstellung von Keller oder
Fundamentplatte, die rechtzeitige Fertigstellung der Anschlüsse für Strom und Wasser auf
der Baustelle, die Erreichbarkeit des Bauplatzes mit Baufahrzeugen sowie die Erstellung
eines Baukrans.
Auch wenn einige Hersteller ihre
Häuser inklusive Unterkellerung anbieten, kann sich dabei der Kellerpreis immer nur auf
einwandfreie Bodenverhältnisse beziehen und erst nach Prüfung des Grundstücks genau
festgelegt werden.
Vom Grundstücksanbieter ist eine
Bestätigung anzufordern, dass auf dem Grundstück in der vertraglich vereinbarten Weise
gebaut werden darf. Eine zusätzliche Baugrunduntersuchung räumt Zweifel aus. Das Honorar
für einen Sachverständigen ist relativ gering im Vergleich zu den Mehrkosten, die bei
verborgenen Mängeln wie Altlasten, felsiger Untergrund oder Grund- und Hangwasser
entstehen können. Außerdem sollte bei der Kommune erfragt werden, ob sämtliche
Erschließungskosten im Grundstückspreis enthalten sind oder noch weitere Kosten für
Gehwege, Straßen oder dgl. anfallen.
Ein Festpreis mit der
Fertighausfirma kann nur unter der Voraussetzung der Festlegung sämtlicher Details als
verbindlich vereinbart werden. Die Gewährleistung hat nach VOB oder BGB zu erfolgen und
Lieferzeit, Termingarantie, Bauzeit sowie weitere Verpflichtungen sind vertraglich
festzulegen. |
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