| Das heißt, die Kosten für Straßen und Wege,
an denen das Baugrundstück liegt, die Ableitung von Abwasser, die Versorgung mit
Elektrizität, Gas und Wasser, die bis an die Grundstücksgrenze heranreichen muss. Ebenso
anteilige Kosten für Beleuchtung, öffentliche Grünflächen, Kinderspielplätze sowie
Lärmschutzanlagen.Die Erschließung von Bauland ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden,
die wiederum die Kosten von den Anliegern erheben. Sofern
keine vertragliche Regelung getroffen wurde, hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) der Käufer eines Grundstücks, die nach der Besitzübergabe fällig
werdenden Anlieger- und Erschließungskosten zu tragen.
Daher sollte sich ein potentieller Grundstückskäufer schon vorher über den nötigen
Erschließungsumfang und die Kosten beim Planungsamt der Stadt oder des Kreises
informieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde nur für einen befahrbaren Weg, Strom-
und Wasserversorgung zuständig ist. Telefon- und Fernsehkabelanschlüsse sind Sache der
Versorgungsunternehmen. |
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