| Das private Baurecht dagegen -niedergelegt im
Bürgelichen Gesetzbuch- beschäftigt sich mit den Rechtsnormen des Zivilrechts.
Beispielsweise den Architektenverträgen oder Verträgen, die zur Vorbereitung und
Ausführung eines Bauvorhabens geschlossen werden. In
Fragen des öffentlichen Baurechts kann sich der Bauherr in der Regel direkt an die
Mitarbeiter der Bauaufsicht wenden. Dagegen muss er bei Fragen aus den Bereichen des
privaten Rechts mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, der ihn diesbezüglich beraten
und Stellung nehmen kann.
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