| Das Baugesetzbuch ist in vier Kapitel
gegliedert und enthält insbesondere die Vorschriften zum Allgemeinen Städtebaurecht,
Besonderen Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften sowie die Überleitungs- und
Schlussvorschriften. Es verpflichtet die Gemeinden, Flächennutzungspläne und
Bebauungspläne aufzustellen, die rechtsverbindlich die bauliche oder sonstige Nutzung der
Grundstücke regelt. Seine Bestimmungen haben von
daher einen wesentlichen Einfluss auf die Gestalt, Struktur und Entwicklung der Städte
und Dörfer. |
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