| Der Bauaufsichtsbehörde obliegt die
Bauüberwachung. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird in der Regel der Bauantrag
eingereicht, sie erteilt auch die Baugenehmigung. Generell verlangt jede Baumaßnahme eine
frühzeitige Klärung, ob eine Genehmigungspflicht besteht oder ob eine Bauanzeige
ausreicht. Das gilt für einen Um- und Anbau ebenso wie für einen Neubau oder
Modernisierungsmaßnahmen. Da zudem von der Planung
bis zur Fertigstellung eines Bauwerks mit etlichen Konfrontationen an Vorschriften zu
rechnen ist, werden hier kurze Erklärungen zu folgenden Themen gegeben |
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