| Das Baugenehmigungsverfahren ist in den
Landesbauordnungen geregelt, dies kann sich allerdings von Bundesland zu Bundesland
unterscheiden. Der Bauantrag ist schriftlich bei der
zuständigen Gemeinde mit allen für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen wie Antrag
auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen,
Zeichnungen der Be- und Entwässerunganlage, Zeichnung der Einfriedungen, Anordnung des
Kfz-Einstellplatzes usw. einzureichen. Bauantrag und Bauvorlagen müssen vom Bauherrn oder
ein von ihm bevollmächtigten Vertreter sowie den Entwurfsverfassern unterschrieben sein.
Die Baugenehmigung, die entsprechend den Landesbauordnungen befristet und
gebührenpflichtig ist, wird schriftlich erteilt.
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