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| Geplantes Wohnen |
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| Architektenhaus |
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Das Architektenhaus
wird in der Regel im Rahmen der möglichen Bebaubarkeit des Grundstückes individuell
geplant und den Wünschen sowie Bedürfnissen des Bauherrn angepasst. |
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| Viele
Bauherren überlegen, ob das Honorar für einen Architekten nicht zu sparen sei. Aber die
Architektenleistungen umfassen so viele Bereiche, die nur zum Teil selbst übernommen
werden können. |
Der Architekt hat beim
Bau vor allem eine vorbereitende und beaufsichtigende Funktion zu erfüllen. Darüber
hinaus entwickelt er einen genauen Zeit-, Zahlungs- und Finanzierungsplan und hilft bei
der Auswahl von Bauunternehmer und Handwerker.
Von Vorteil ist einen Architekten zu wählen, der bereits Häuser in der entsprechenden
Gemeinde gebaut hat. Da dieser sich nicht nur mit den örtlichen Gepflogenheiten auskennt
sondern auch weiß, welche formalen Richtlinien bei der Baugenehmigung zu beachten sind.
Diese können nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu
Gemeinde verschieden sein.
Architekten sind an die Honorarordnung für Architektenleistungen HOAI gebunden, in der
die Mindest- und Höchstsätze für die Leistungen festgeschrieben sind.
Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die reinen Baukosten sowie die
Netto-Kosten für Baukonstruktion und Haustechnik. Nicht jedoch die Kosten für
Grundstück, Erschließung, Außenanlagen und Einbauten sowie Bau-Nebenkosten. Werden alle
Architektenleistungen nach der HOAI ausgeführt, dann beläuft sich die Honorarforderung
auf ungefähr 10 Prozent der reinen Baukosten.
Die Architektenleistungen sind in der HOAI in 9 Leistungsphasen eingeteilt. Die Phasen 1
bis 4 beinhalten Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung bis hin zur
Genehmigungsplanung. Die Leistungen wie Ausführungsplanung, Vorbereiten der
Auftragsvergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und
Dokumentation fallen unter die Phasen 5 bis 9.
Der Bauherr ist nicht verpflichtet sofort einen Architektenvertrag über alle 9
Leistungsphasen abzuschließen. Besser ist am Anfang nur die ersten 3 Phasen zu
vereinbaren. Ist er dann mit den Leistungen des Architekten zufrieden, so können
Vereinbarungen über weitere Leistungen getroffen werden. |
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Neubau |
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