| Seine Leistung beginnen mit Skizzen,
Vorentwürfen und Erläuterungen einschließlich der Kostenschätzung, bevor der
endgültige Entwurf -in Form von Zeichnungen und sämtlichen erforderlichen Unterlagen-
zur Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Dem Entwurf folgen Ausführungsplanungen, Ausschreibungen
sowie die Vergabe von Bauaufträgen, die Bauleitung, die Bauüberwachung und die
Baukostenabrechnung. Er integriert die Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter wie Statiker, Vermessungsingenieur,
Fachingenieure für Heizung und Lüftung, Innenarchitekt und Gartenarchitekt.
Der Architekt
koordiniert und kontrolliert alle bauausführenden Firmen und Handwerker. Er kümmert sich
um die Einhaltung der Termine, achtet auf Übereinstimmung mit den Zeichnungen, und dass
die Arbeiten vollständig nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der
Architekt stellt den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorgt für die
fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes dokumentiert er das Ergebnis und sorgt bei etwaigen
Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen.
Sein Honorar wird
nach der HOAI ermittelt und ist im Planungs-/Bauüberwachungsvertrag entsprechend
verankert.
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