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VELUX Deutschland GmbH |
In vielen Häusern gibt es
ausbaufähige Dachgeschosse. Allerdings ist die Errichtung von Aufenthaltsräumen im
Dachgeschoss, oder auch nur der Einbau eines Dachflächenfensters generell
genehmigungspflichtig. |
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| Dazu müssen beim Bauamt alle Zeichnungen
sowie ein Statiknachweis eingereicht werden. Es ist ratsam schon bei einer
Anfangsplanung große Dachflächenfenster in Erwägung zu ziehen. |
Nicht genehmigungspflichtig ist, wenn ein Teil des Dachbodens mit einer Leichtbauwand
abgetrennt und der Dachraum von innen isoliert, verkleidet und gestrichen wird.
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| Die Fußböden in den meisten nicht genutzten
Dachgeschosse sind von geringer Qualität. Wenn die Raumhöhe es zulässt muss ein neu
aufgebrachter Bodenbelag den Trittschall dämmen und die minderwertigen Dielen
überbrücken. |
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