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| Einrichtung |
| Dolby Surround |
| Raum-Bild-Klang |
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Abb. 1 |
Die Medien der Unterhaltungselektronik sind
Bestandteil einer Einrichtung. So kommt es darauf an, wenn man genießen will, die
richtige Sitzposition zum Bildschirm und den Boxen zu haben. Bei einer richtigen
Abstimmung hat dies selbstverständlich eine Auswirkung auf die Raumarchitektur. |
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| Ungetrübt und blendfrei kann man nur
dann fernsehen, wenn das TV-Gerät mit dem Rücken zum Tageslicht steht. Nicht immer hat
ein Raum einen solchen Grundriss, dass sich diese optimale Stellmöglichkeit ergibt. Bei
ungünstiger Lage muss man versuchen die Positionen von Sofa oder Sitzgruppe so zu
verändern, damit sich das Tageslicht nicht auf dem Bildschirm spiegelt. Auch künstliches
Licht muss von der Seite ausgerichtet werden. |
| Spezialsysteme bieten -nicht nur aus der
Stereoanlage- den perfekten Ton zum Videofilm. Schmale schlanke Lautsprecher, die
Orgelpfeifen ähneln, werden im Raumecken so platziert, dass sich der Stereo- und
TV-Raumklang überall im Raum ausbreiten kann. Sowohl das Raumklangerlebnis wird größer,
als auch der Raumklangbereich, mit dem Ergebnis, dass man freier bei der Wahl des
Sitzplatzes ist. Allerdings muss der Fernseher in der Mitte zwischen den beiden Hauptboxen
stehen, und auf dem Bildschirm dürfen sich keine hellen Fensterflächen spiegeln. |
| Beim Dolby Surround bilden -wie beim
Stereoempfang- auch hier die zwei Lautsprecher in Front ein gleichschenkliges Dreieck.
Zusätzlich gibt es 2 Surround-Boxen, die rückwärtig angeordnet sind. Abb. 1 + 2 |

Abb. 2 |
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| "Bang & Olufsen geht noch einen
Schritt weiter und ermöglicht mit dem neuen Beolink PC Office die Vernetzung von Audio-
und Video-Geräten mit dem Computer. So ist auch am Fernseher das Surfen im Internet
möglich, oder derjenige, der am PC arbeitet, kann dabei Musik hören, während ein
anderes Familienmitglied im Wohnzimmer fernsieht. Umgekehrt können die TV- und
Videosignale auf den PC geholt werden, und eine weitere Person geniesst in einem anderen
Raum Musik." Peter Vetsch
in November/Dezember 1999, Nummer 6, Y 9045 F |
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