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| Beleuchtung |
VDE-Sicherheitsanforderungen bei
ortsveränderlichen Kinderleuchten
-Auszug- |
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- Leuchten müssen mit SK III konzipiert sein und dürfen nur
mit einer Spannung bis 24 V betrieben werden.
- Transformatoren dürfen nicht fest mit der Leuchte verbunden
sein.
- Die Anschlussleitung muss über eine mechanische Festigkeit
verfügen.
- Leuchten zum Anschließen müssen folgenden Vermerk haben:
"Nur zur Verwendung mit Sicherheitstransformator entsprechend EN 60 742 mit
Bildzeichen."
- Leuchten, die nicht mit Befestigungsmitteln versehen sind
müssen standfest sein und dürfen nicht umfallen.
- Durch die Schlagprüfung wird bei einem Fall aus 1 m Höhe
auf einen Betonfußboden die Beständigkeit der Leuchte gegen eine raue Behandlung, wie
sie beim Spielen auftreten kann, nachgewiesen.
- Ein Schutzleiteranschluss darf nicht vorhanden sein.
- Schutzart: IP 20
- Entsprechend der EG-Spielzeug-Richtlinie muss gewährleistet
sein, dass die Höchsttemperaturen, die alle unmittelbar zugänglichen Außenflächen
erreichen können, keine Verbrennungen verursachen, wenn sie berührt werden.
- Kriechstromfestigkeit
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