In einem Badezimmer sind die sowohl die Normen
als auch die Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. So dürfen nur für
Feuchträume zugelassenen Leuchten installiert werden. Die DIN VDE 0100 Teil 107
formuliert vier Sicherheitsbereiche mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen.
- Bereich 0
Er umfasst das Innere der Bade- und Duschwanne. Hier dürfen nur ausdrücklich
zugelassenen Leuchten mit Schutzkleinspannung bis 12 Volt und keine Transformatoren
eingesetzt werden. Auch Steckdosen und Schalter sind in dem Bereich nicht zugelassen.
Schutzart IP X 7
- Bereich 1
Er ist begrenzt durch die senkrechten Flächen um Badewannen oder Duschwannen, vom
Fußboden bis auf eine Höhe von 225 cm. Ist der Brausekopf beweglich, dann wird der
Radius um die Länge der Handbrause vergrößert. Das heißt, im Umkreis von 60 cm um den
Brausekopf sind ebenfalls nur Leuchten mit Schutzkleinspannung zulässig. Auch in Leuchten
eingebaute Steckdosen sind nicht statthaft. In Leuchten eingebaute Schalter dagegen sind
in dem Bereich erlaubt, sie dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzen.
Schutzart IP X 4
- Bereich 2
Er verläuft 60 cm um den Bereich 1. Die Leuchten müssen -auch in dem sich mit weiteren
60 cm Abstand anschließenden Bereich- gegen Spritzwasser geschützt sein. Auch in
Leuchten eingebaute Steckdosen sind nicht statthaft. In Leuchten eingebaute Schalter
dagegen sind in dem Bereich erlaubt, sie dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzen.
Stromkreisleitungen für die Beleuchtung dürfen in dem Bereich verlegt werden
Schutzart IP X 4
- Bereich 3
Er verläuft 240 cm um den Bereich 2
Leuchten
Im Bereich 0 dürfen nur Leuchten verwendet werden, die ausdrücklich zur Verwendung im
Innenbereich von Bade- oder Duschwannen erlaubt sind und mit der Schutzkleinspannung bis
12 Volt gespeist werden. Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 - 2 angeordnet
sein. Die IP-Kennziffer auf dem Typenschild und das VDE-Zeichen bestätigen die Eignung
von Leuchten fürs Bad.
Informationen zur Lichtanwendung Heft 14
Fördergemeinschaft Gutes Licht |