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| Aussenanlage/Innenausbau |
Wintergärten und Glasbauten
-Planung- |
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Interpane Lauenförde
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Ein Wintergarten erfordert eine
solide Planung und die Genehmigung der Behörde. Erst mit einigen Vorüberlegungen lässt
sich der Wohnraum zwischen Haus und Garten realisieren. |
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| Bevor der Bau eines Wintergartens realisiert
werden kann, stellt sich die Frage, ob ein Glasanbau von der Gemeinde- oder
Stadtverwaltung überhaupt genehmigt wird. |
Steht einem Glasanbau nichts entgegen, klärt ein Lageplan den Abstand zur Straße und den
Nachbargrundstücken. Aber nicht nur die Architektur ist zu planen, sondern auch der Zweck
des neuen Wohnraums nach Nutzung und Schwerpunkten ist zu klären. In einem Wintergarten
lassen sich drei Bereich unterscheiden: Ruhezone, Pflanzzone und Verkehrsbereich.
Um diesen Ort im Grünen genießen zu können, sollte im Wohnwintergarten eine Sitzecke
mit Sesseln oder Stühlen und einem Tisch eingeplant werden. Pflanzen benötigen Platz zum
Wachsen und Gedeihen, auch sie bekommen ihren eigenen Bereich. Und schließlich darf der
Verkehrsbereich nicht fehlen, da der Wintergarten oft das Bindeglied zwischen Haupthaus
und Garten ist.
Festzulegen sind die Grundfläche sowie die Zugänge zum Garten und Wohnraum. Für einen
Wohnwintergarten sollten mindestens 15 qm geplant werden, aber 20 qm erlauben eine
großzügigere Gestaltung.
Bei der Wintergartenplanung sind darüber hinaus die erforderlichen
Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen wie Schnee- und Windbelastung oder
Brandschutzvorschriften. Die Glasbaukonstruktion darf Wasser und Wind nicht durchlassen
und sollte natürlich wärme- und möglichst auch schallgeschützt sein. Der An- oder
Umbau besteht nicht nur aus Glas, denn Konstruktion und Materialauswahl sind wesentlicher
Bestandteil. Sie sollen bauphysikalisch und optisch einen gelungene Oase vereinheitlichen.
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Wintergärten und Glasanbauten |
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