| Der Bebauungsplan eines Grundstücks und das
zuständige Bauamt geben Auskunft darüber, welche Veränderungen zulässig sind oder eine
Genehmigung voraussetzen. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, so gelten die Bauordnung und
die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Von
entscheidender Bedeutung ist, ob der Wintergarten als Wohnraum genutzt wird. Dann muss er
über eine ausreichend lichte Höhe, Sicherheitsglas im Überkopfbereich, Belüftung sowie
Heizung verfügen. Und die großflächige Verglasung muss die Anforderungen der
Wärmeschutz- verordnung erfüllen. |
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